Dieses Seminar ist für Brandschutzbeauftragte in Nutzungen wie z.B. Beherbergungsstätten, Bildungseinrichtungen, Bürogebäuden, Wohnhausanlagen, Veranstaltungsstätten oder Verkaufsstätten verpflichtend. Die formale Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als BSB im Sinne der TRVB 119 O ist erst nach Absolvierung der erweiterten Grundausbildung (Brandschutztechnikseminare und/oder nutzungsbezogene Seminare) gegeben.Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle im Anschluss an den Seminartag ab. Bei bestandener Erfolgskontrolle erhalten Sie ein Zeugnis sowie einen entsprechenden Eintrag in Ihren Brandschutzpass.Es werden spezielle Kenntnisse abgestimmt auf die oben angeführten Nutzungen vermittelt.Tipp: Diese Weiterbildung wird als Verlängerung der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung angerechnet.