Lenker:innen von Kraftfahrzeugen, die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachweisen.