Gemäß Gewerbeordnung § 32 sind Gewerbetreibende fachbereichsübergreifend zum Anschluss der von ihnen aufzustellenden Geräte und Betriebsmittel im geringen Umfang an bestehende Wasserversorgungen und Abwassersysteme berechtigt. Diese Tätigkeiten dürfen nur von entsprechend ausgebildeten und erfahrenen Fachkräften durchgeführt werden. In diesem Kurs werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt.Zum Ende dieses Lehrgangs wird nach einer positiven schriftlichen Wissensüberprüfung und einem positiven Fachgespräch der erfolgreiche Abschluss bestätigt. Im Teilnahmebeitrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin inkludiert.