Die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist gesetzlich im Kraftfahrgesetz geregelt und darf nur durch geeignetes Personal durchgeführt werden. Ziel ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen sicherzustellen. Die geeigneten Personen müssen fachlich am Stand der Technik sein und über rechtliche Grundkenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung verfügen.
Für Kfz-Techniker:innen, die mit der § 57a Überprüfung von Fahrzeugen der Klasse L (Krafträder/Kraftfahrzeuge) betraut sind.