Die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist gesetzlich im Kraftfahrgesetz geregelt und darf nur durch geeignetes Personal durchgeführt werden. Ziel ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen sicherzustellen.Die geeigneten Personen sind fachlich am Stand der Technik und verfügen über rechtliche Grundkenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.
Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen ist gesetzlich in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) geregelt. Für die §57a Erweiterungsschulung ist die aktuelle approbierte Schulungsunterlage mitzuführen. Eine 100 prozentige Anwesenheit ist für einen positiven Kursabschluss verpflichtend.Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Fahrzeugtechnik durchgeführt.