Die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist gesetzlich im Kraftfahrgesetz geregelt und darf nur durch geeignetes Personal durchgeführt werden. Ziel ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen sicherzustellen.Die geeigneten Personen sind fachlich am Stand der Technik und verfügen über rechtliche Grundkenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.
Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen ist gesetzlich in der Prüf- und Begutachtungstellenverordnung (PBStV) geregelt. Eine 100 prozentige Anwesenheit ist für einen positiven Kursabschluss gesetzlich vorgeschrieben.Die Berechtigung als geeignete Person, Prüftätigkeiten durchzuführen endet nach 3 Jahren. Die Überziehungsfrist beträgt maximal 4 Monate gerechnet ab dem Tag der letzten jeweiligen Ausbildung. Nach 6 Jahren erlischt die Berechtigung zur Gänze. In diesem Fall muss eine Grundausbildung wiederholt werden.WICHTIG für Überprüfungen an Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit (LKW) ist die Erweiterungsschulung zur Begutachtung von Fahrzeugen über 3,5 t hzG § 3 (3) Z3 PBStV (4 Std.) sowie der Spezialkurs über Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen über 3,5 t hzG § 3 (3) Z3 PBStV (12 Std.) erforderlich.Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Fahrzeugtechnik durchgeführt.