Ihr Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird automatisch um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn Sie im letzten Jahr vor dessen Ablauf an einer Fortbildungsschulung teilgenommen und eine Prüfung (gemäß § 11, Absatz 6 GGBG) positiv absolviert haben.In diesem Fortbildungskurs beschäftigen Sie sich mit Änderungen der Gefahrgutregelung seit Ihrer letzten Prüfung. Ihr Gefahrgutwissen wird auf den neuesten Stand gebracht. Diese Veranstaltung dauert zwei Tage und die Prüfung wird von Ihrem Trainer und einem Prüfungssachverständigen durchgeführt.Laut Verordnung ist für die Zulassung zur Prüfung eine 100%ige Anwesenheit im Kurs erforderlich.Hinweis:Laut Verordnung müssen Sie nach Ablauf Ihres Zertifikats die gesamte Ausbildung inkl. kommissioneller Prüfung wiederholen.