Gemäß § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber:innen entsprechend der Betriebsgröße mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen verpflichtet, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) zu bestellen. Für diese ist eine fachliche Ausbildung von mindestens 24 Lehreinheiten vorgeschrieben. Sie eignen sich in diesem praxisorientierten Seminar das notwendige theoretische Wissen für die praktische Tätigkeit als SVP an und lernen die Grundbegriffe der Arbeitssicherheit kennen. Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten Sie einen Nachweis Ihres Kursbesuchs in Form einer Scheckkarte mit Lichtbild. Achtung! Für die Teilnahme ist das Vorhandensein elektronischen Equipments (Funktionsfähige Kamera, Mikrofon und Lautsprecher/Kopfhörer) Voraussetzung.