Die Giftverordnung idgF fordert von Personen, die Kenntnisse für den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften erworben haben, dass sie längstens alle 4 Jahre eine Auffrischungsschulung absolvieren. Sie erhalten einen profunden Überblick über wesentliche Neuerungen im Giftrecht und erhalten zudem die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch praxisnaher Themen mit Seminarteilnehmer:innen aus der Branche.